Aktionärsstruktur

Offenlegung der Aktionärsstruktur lt. Österreichischem Corporate Governance-Kodex

Am 18.8.2022 haben die österreichischen Kernaktionäre Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner, die Raiffeisen-HOLDING NIEDEROSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die Uniqa Insurance Group AG und Konzerngesellschaften einen Syndikatsvertrag abgeschlossen.

Der vorgenannte Syndikatsvertrag, der bis 31.12.2032 abgeschlossen ist, regelt im Wesentlichen Folgendes:
  • Nominierungsrechte für Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte
  • Koordination des Abstimmungsverhaltens
  • Übertragungsbeschränkungen der Aktien

Bis 31.12.2022 bestand ein Syndikatsvertrag zwischen den vier großen Aktionärsgruppen „Haselsteiner Gruppe“, „Raiffeisen NÖ-Wien Gruppe“, „UNIQA Gruppe“ und MKAO „Rasperia Trading Limited“, der im Börseprospekt vom 5.10.2007 dargelegt ist. Aus dem ehemaligen Syndikatsvertrag resultiert noch ein Vorkaufsrecht gegenüber MKAO „Rasperia Trading Limited“. Da MKAO „Rasperia Trading Limited“ von Oleg Deripaska kontrolliert wird, der am 8.4.2022 auf die Sanktionsliste der EU gesetzt wurde, kommt aber das Vorkaufsrecht für die Dauer der Sanktionsbetroffenheit von MKAO „Rasperia Trading Limited“ nicht zum Tragen.

Die STRABAG SE hat ein Grundkapital von € 118.221.982; davon sind 118.221.979 Stück Inhaberaktien und drei Stück Namensaktien mit den Nummern 1, 2 und 3. Die Namensaktie 1 wird von Klemens Peter Haselsteiner, die Namensaktie 2 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten.

Die Inhaber der Namensaktien mit den Nummern 1 und 2 sind berechtigt, je ein Mitglied des Aufsichtsrats zu entsenden. Aktuell ruhen allerdings die mit der Namensaktie 2 verbundenen Rechte aufgrund der vorgenannten Sanktionsbetroffenheit von MKAO „Rasperia Trading Limited“. Das von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entsandte Aufsichtsratsmitglied Thomas Bull wurde daher in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022 abberufen, womit die Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Oleg Deripaska durch STRABAG sichergestellt wird

Die Verfügung über die Namensaktien mit den Nummern 1 und 2 bedarf daher auch der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ansonsten vermittelt jede Inhaber- und Namensaktie der Aktionärin bzw. dem Aktionär je ein Stimmrecht. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.


Gesamtzahl der Stimmrechte (21.3.2024)



Auf der Website veröffentlicht am 10.02.2023 – Zuletzt publiziert am 28.03.2024 16:52:02