Vergütungsbericht Aufsichtsrat

Die Hauptversammlung beschließt über die jährliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die von den Aktionärinnen und Aktionären gewählt oder nominiert werden, sowie gegebenenfalls über eine zusätzliche Vergütung für etwaige spezielle Aufgaben und Pflichten.

Vergütung des Aufsichtsrats 2017/2018



In der Hauptversammlung vom 15.6.2018 wurde eine Erhöhung der jährlichen Aufwandsentschädigung – auch rückwirkend für das Jahr 2017 – beschlossen. Sie beträgt nun für Mitglieder des Aufsichtsrats € 18.000, für den Stellvertretenden Vorsitzenden € 30.000 und für den Vorsitzenden € 60.000. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahrs in den Aufsichtsrat gewählt werden oder aus diesem ausscheiden, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer tatsächlichen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat pro rata temporis. Änderungen der Höhe der jährlichen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die von den Aktionärinnen und Aktionären gewählt oder nominiert werden, sowie gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung für etwaige spezielle Aufgaben und Pflichten bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung.

Zusätzlich zur jährlichen Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Barauslagenersatz für tatsächlich angefallene Spesen. Weiters sind sie durch eine Manager- Haftpflichtversicherung der Gesellschaft – sie deckt die persönliche Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Fall einer fahrlässigen Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit als Organwalter der Gesellschaft ab – bis zu einer bestimmten Höchstbetragsgrenze geschützt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2018 keine (sonstige) Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrats bezahlt. Es bestanden auch keine sonstigen Geschäftsbeziehungen mit Aufsichtsratsmitgliedern.



Auf der Website veröffentlicht am 29.04.2019 – Zuletzt publiziert am 16.11.2022 11:24:11