Eigene Aktien


Ergebnis zum Rückerwerb eigener Aktien (10.2.2023)


Bedingungen für einen Rückerwerb eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

Wien, 19.8.2022

STRABAG SE hat mit den Bietern des angekündigten antizipatorischen Pflichtangebots („Angebot“), Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung sowie UNIQA Österreich Versicherungen AG, vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (EUR 38,94), als eigene Aktien zu erwerben. Die Bieter erwerben diese Aktien im Zuge des Angebots treuhändig für STRABAG SE.

Bedingungen des Aktienrückerwerbs:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:24.6.2022
Tag und Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:24.6.2022 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018
Voraussichtliches Datum des Rückerwerbs:am oder um den Vollzugstag des Angebots von Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG (die „Bieter“) nach Ablauf dessen dreimonatiger Nachfrist
Aktiengattung:Stammaktien (ISIN AT000000STR1)
Volumen:bis zu 10.260.000 Stück Aktien, entsprechend bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
Erwerbspreis:EUR 38,94, entspricht dem Angebotspreis des Angebots der Bieter
Art des Rückerwerbs:außerbörslicher Erwerb von in das Angebot der Bieter eingelieferten Aktien
Zweck:Zweckfreier Erwerb gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft (§ 65 Abs. 1 Z 8 AktG).
Auswirkungen auf die Börsezulassung der STRABAG-Aktien:Keine. Es wird darauf hingewiesen, dass bei hoher Annahmequote des Angebots der Bieter der erforderliche Mindeststreubesitz für eine Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel (§§ 38 ff BörseG) unterschritten werden könnte


Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückerwerbs sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückerwerbs werden auf der Internetseite der STRABAG SE https://www.strabag.com veröffentlicht.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von STRABAG Aktien durch die Gesellschaft und begründet keine Verpflichtungen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zum (Rück)erwerb von STRABAG-Aktien.

Diese Mitteilung der STRABAG SE erfolgt auch im Zusammenhang mit dem angekündigten Pflichtangebot (§§ 22 ff Übernahmegesetz) der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG für Aktien der STRABAG SE (Übernahmeangebot). Die Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der STRABAG SE dar. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der von Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG zu veröffentlichenden Angebotsunterlage enthalten sein. Maßgeblich ist der Inhalt der Angebotsunterlage und die dazu zu erstattenden Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat der STRABAG SE und es wird Investoren und Inhabern von Aktien der STRABAG SE ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.

Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend STRABAG SE enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der STRABAG zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der STRABAG SE liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können.



Auf der Website veröffentlicht am 12.07.2011 – Zuletzt publiziert am 13.02.2023 11:33:00